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Staatsanwaltschaft will Vergwaltigung nicht bestätigen
Ob der Getötete sich tatsächlich an der Tochter vergangen hat, dazu wollte die Aachener Staatsanwaltschaft laut "Bild"-Bericht keine Angaben machen - zum Schutz des Kindes. Es soll sich in psychologischer Behandlung befinden. Die Eltern müssen sich für ihre Selbstjustiz nun vor Gericht verantworten.
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